PPWR steht für die Packaging and Packaging Waste Regulation – also die neue Verpackungsverordnung der EU.
Das Ziel: Verpackungsmüll reduzieren, Recycling stärken und den Einsatz nachhaltiger Materialien fördern.
WEBER begleitet Sie praxisnah und lösungsorientiert von der Beratung über die Materialauswahl bis hin zur fertigen Verpackung. Mit unserer Erfahrung in regulativen Anforderungen, nachhaltigen Materialien und modernsten Produktionsprozessen sorgen wir dafür, dass Ihre Produkte nicht nur gesetzeskonform, sondern auch ansprechend verpackt sind.
Wir finden die passenden Lösungen, damit Sie entspannt durch die Umstellungsphase gehen.
Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung und erfahren Sie, wie einfach die PPWR-Verordnung bei Ihnen umgesetzt werden kann!
Die PPWR, offiziell Verordnung (EU) 2025/40, trat am 11. Februar 2025 in Kraft und wird ab August 2026 verpflichtend für alle Mitgliedstaaten der EU. Sie ersetzt die bisherige EU-Richtlinie (PPWD, Richtlinie 94/62/EG) und schafft eine einheitliche und direkt geltende Rechtsgrundlage in allen Mitgliedstaaten.
| Vermeidung und Verminderung von Verpackungsabfällen | Die PPWR strebt eine signifikante Reduzierung des Verpackungsabfallaufkommens an. Dies soll durch Maßnahmen wie Wiederverwendung und optimiertes Verpackungsdesign erreicht werden, um Ressourcen zu schonen und Umweltbelastungen zu minimieren. | |
| Förderung von Recycling und Kreislaufwirtschaft | Das übergeordnete Ziel ist die Etablierung einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft für Verpackungen. Dies beinhaltet die Verbesserung der Recyclingfähigkeit von Materialien und die Stärkung der Infrastruktur für Sammlung und Wiederaufbereitung. | |
| Einsatz recycelter Rohstoffe | Die Verordnung setzt ambitionierte Quoten für den Einsatz von Rezyklaten in neuen Verpackungen. Dies fördert die Nachfrage nach recycelten Materialien und trägt dazu bei, den Verbrauch primärer Rohstoffe zu reduzieren. | |
| Dekarbonisierung durch Ressourceneinsparung bis spätestens 2050 | Durch die Verringerung des Verbrauchs neuer Ressourcen und die Förderung von Recycling und Wiederverwendung leistet die PPWR einen wesentlichen Beitrag zur Dekarbonisierung und zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2050. | |
Die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) führt eine Reihe von entscheidenden Maßnahmen ein, um die Umweltauswirkungen von Verpackungen in der Europäischen Union zu reduzieren. Im Kern zielt die PPWR darauf ab, das Abfallaufkommen zu minimieren, die Wiederverwendung zu fördern und die Recyclingfähigkeit von Verpackungen zu verbessern. Hierfür werden unter anderem verbindliche Ziele für den Einsatz von Rezyklaten festgelegt und Vorgaben für das Design von Verpackungen gemacht. Diese umfassenden Regelungen sollen einen Paradigmenwechsel in der gesamten Wertschöpfungskette von Verpackungen herbeiführen und so maßgeblich zu einer echten Kreislaufwirtschaft beitragen.
Alle Verpackungen sollen so gestaltet sein, dass man sie wieder sauber trennen und wiederverwenden oder zu neuen Produkten verwandeln kann.
Ab dem 1. Januar 2030 dürfen nur noch Verpackungen mit mindestens 70 % Recyclingfähigkeit (nach Gewicht) in Verkehr gebracht werden.
Verpackungen, die vor dem 1. Januar 2030 bereits in Verkehr gebracht wurden, dürfen weiter verwendet und verkauft werden.
Das Verbot betrifft nur neue Verpackungen, die ab 2030 erstmals auf den Markt kommen.
Es gibt kein Rückruf oder Vernichtungsgebot für Lagerbestände oder bereits ausgelieferte Verpackungen.
Ab dem 12. August 2026 müssen Kunststoffverpackungen mindestens einen bestimmten Anteil recycelten Materials enthalten, gemessen als Recyclingquote. Die genaue Quote variiert je nach Art der Kunststoffverpackung und Produktgruppe
Es gibt gestaffelte Reduktionsziele (−5 % bis 2030, −10 % bis 2035, −15 % bis 2040), die sich auf das Gewicht der Verpackungsabfälle pro Kopf beziehen, gemessen im Vergleich zum Basisjahr 2018.
Zielvorgaben für wiederverwendbare Verpackungen im Transport- und Handelswesen
Laut PPWR müssen Verpackungen ab 1. Januar 2028 verpflichtend folgende Informationen tragen:
Materialzusammensetzung
- z. B. „Papier“, „Kunststoff“, „Verbundmaterial“
Recyclingfähigkeit
- Kennzeichnung, ob und wie die Verpackung recycelt werden kann
Rezyklatanteil (Recycled Content)
- z. B. „30 % recycelter Kunststoff“ bei Kunststoffverpackungen
QR-Code oder digitale Produktpass-Informationen
- für zusätzliche Transparenz und Rückverfolgbarkeit
Es wird Einschränkungen für ereignisspezifische Einweg-Plastikverpackungen (z. B. Obst-, Gemüseschalen, Mini-Kosmetikfläschchen) geben. Parallel dazu bleibt die Einwegkunststoffrichtlinie (SUPD) bestehen, die bereits seit Juli 2021 gilt.
Ab dem 12. August 2026 dürfen Lebensmittelverpackungen nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn sie bestimmte Grenzwerte für PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) einhalten. Die Regelung gilt, sofern nicht bereits ein anderes EU-Recht ein strengeres Verbot vorsieht. Außerdem sollen Verpackungen so gestaltet und hergestellt werden, dass bestimmte Schwermetalle und andere besorgniserregende Stoffe in ihrer Zusammensetzung begrenzt werden.
WEBER steht für nachhaltige und zukunftssichere Verpackungslösungen:
Durch unsere papierbasierten Lösungen werden Ihre Verpackungen schon heute PPWR-konform.
Die Recyclingquoten von Papierverpackungen sind deutlich besser als von Kunststoffverpackungen. Außerdem setzen wir bereits seit vielen Jahren recyceltes Papier ein.
Alle WEBER-Produkte sind bereits PFAS-frei – und zwar nach der dänischen Norm, die als eine der strengsten in Europa gilt.
Unsere Produkte sind SUPD-konform und wir entwickeln laufend innovative Verpackungslösungen, die mit den Zielen der PPWR im Einklang sind.
Unser Team berät Sie bezüglich der optimalen Verpackungslösungen für Ihre Produkte, die Nachhaltigkeit mit Produktschutz kombinieren.
Wir sind für Sie der richtige Partner, weil WEBER seit 135 Jahren innovative und hochqualitative Verpackungen aus Papier und Materialverbunden produziert, die schon mehrfach mit dem Deutschen Verpackungspreis prämiert wurden.
Unsere rund 200 Mitarbeitenden sind Tütenmacher/-innen aus Leidenschaft und geben jeden Tag alles, um die Erwartungen unserer Kunden/-innen zu übertreffen.
Gemeinsam meistern wir die Herausforderungen der PPWR.
Lassen Sie Ihrer Fantasie freien Lauf und schicken Sie uns Ihre Ideen - wir beraten Sie gerne! Preise und Mindestmengen erhalten Sie gerne auf Anfrage. Ein Anruf oder eine E-Mail genügt.
T +49 2377 80 99 22
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